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Pannenhilfe & Rechte bei der Autovermietung

Pannenhilfe & Rechte bei der Autovermietung

Pannenhilfe & Rechte bei der Autovermietung

Alle bei TUMCAR gemieteten Fahrzeuge sind während der gesamten Mietdauer durch einen Pannen- und Abschleppservice abgesichert. Dieser Service dient dazu, dem Mieter bei technischen Defekten oder unerwarteten Situationen Unterstützung zu leisten.

Umfang der Pannenhilfe

Die Pannenhilfe umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Reifenpanne: Reifenwechsel mit Ersatzrad
  • Batterie entladen: Starthilfe (Jump-Start)
  • Kraftstoffmangel: Kraftstoffbereitstellung (Kraftstoffkosten trägt der Mieter)
  • Fahrzeugschlüssel im Auto eingeschlossen: Öffnungshilfe
  • Mechanischer Defekt: Technische Unterstützung bei fahruntüchtigem Fahrzeug
  • Abschleppdienst: Abschleppen zur nächstgelegenen autorisierten Werkstatt, sofern das Fahrzeug nicht fahrbereit ist

Unfall- und Schadensfälle

  • Bei Unfällen oder schweren technischen Defekten wird eine entsprechende Pannenhilfe organisiert.
  • Die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei längerer Reparaturdauer richtet sich nach den Vertragsbedingungen.
  • Nach einem Unfall ist die Erstellung offizieller Protokolle (z. B. Unfallbericht / Polizeibericht) zwingend erforderlich.

Servicezeiten & Gültigkeit

  • Der Pannenhilfeservice ist 24 Stunden / 7 Tage verfügbar.
  • Der Service gilt ausschließlich innerhalb der Türkei.
  • Für Fahrten außerhalb der Türkei ist eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich.

Kosten & Haftung

  • Schäden oder Defekte, die durch normale Nutzung entstehen, sind im Rahmen der Pannenhilfe kostenfrei.
  • Bei Fahrerfehlern (z. B. falsches Betanken, Fahrlässigkeit, vorsätzliche Nutzung, Verstöße gegen Verkehrsregeln) trägt der Mieter die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppdienst.
  • Versicherungen und optionale Zusatzschutzpakete können die Haftung des Mieters reduzieren.

Wichtige Hinweise

  • Um den Pannenhilfeservice in Anspruch zu nehmen, muss zuerst die Pannenhilfe-Hotline kontaktiert werden.
  • Die Nutzung nicht autorisierter Werkstätten oder Abschleppdienste wird nicht erstattet.
  • Die Kontaktdaten der Pannenhilfe werden dem Mieter bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt.
Pannenhilfe-Hotline: (wird bei Fahrzeugübergabe übermittelt)

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