AUSSCHLUSS DER VERSICHERUNGSDECKUNG
UND
NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG (TÄGLICHER ERTRAGSAUSFALL)
UND
NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG (TÄGLICHER ERTRAGSAUSFALL)
Die im Rahmen des Mietvertrages gewährten Versicherungsleistungen (Haftpflicht, Kasko und/oder Zusatzversicherungen) gelten ausschließlich bei vertragsgemäßer Nutzung gemäß den Bestimmungen des türkischen Straßenverkehrsgesetzes (Gesetz Nr. 2918), des Türkischen Obligationenrechts sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
In den nachfolgend aufgeführten Fällen erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters:
In den nachfolgend aufgeführten Fällen erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Ansprüche Dritter gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters:
- Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss
- Nutzung des Fahrzeugs durch nicht berechtigte oder nicht im Vertrag eingetragene Fahrer
- Schwere Verkehrsverstöße (erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Drift, Rennen etc.)
- Verlassen des Unfallortes ohne Meldung an die zuständigen Behörden
- Schadensmeldung ohne polizeilichen Bericht oder Unfallprotokoll
- Offroad-Nutzung, gewerbliche Nutzung oder vertragswidriger Gebrauch
- Grenzübertritt ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters
- Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels bzw. der Wegfahrsperre
- Betankung mit falschem Kraftstoff
- Schäden an Reifen, Glas, Scheinwerfern, Spiegeln (sofern keine Zusatzversicherung besteht)
- Innenraumschäden, Brandlöcher durch Rauchen oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung
- Weiterfahrt nach Hochwasser oder Wasserschäden
- Reparaturen oder technische Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte
- Diebstahl ohne Vorlage sämtlicher Fahrzeugschlüssel
- Verkehrs- und Verwaltungsstrafen, Abschlepp- und Parkgebühren
Nutzungsausfallentschädigung (Täglicher Ertragsausfall)
Wird das Fahrzeug infolge eines Schadens, Unfalls oder vertragswidriger Nutzung außer Betrieb gesetzt, ist der Mieter verpflichtet, den daraus resultierenden Ertragsausfall („Nutzungsausfall“) zu ersetzen.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Fahrzeugklasse, des saisonalen Marktpreises sowie der tatsächlichen Ausfalltage. Maßgeblich sind Werkstattberichte, Gutachten und die Dauer der Ersatzteilbeschaffung.
Auch bei teilweiser oder vollständiger Regulierung durch eine Versicherung bleibt der Anspruch auf Nutzungsausfall- und Wertminderungsersatz gegenüber dem Mieter bestehen.
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Schäden einschließlich Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Nebenkosten auf erste Anforderung vollständig zu begleichen.
Diese Regelung basiert auf den Bestimmungen des Türkischen Obligationenrechts über Vertragsverletzung und unerlaubte Handlung.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Fahrzeugklasse, des saisonalen Marktpreises sowie der tatsächlichen Ausfalltage. Maßgeblich sind Werkstattberichte, Gutachten und die Dauer der Ersatzteilbeschaffung.
Auch bei teilweiser oder vollständiger Regulierung durch eine Versicherung bleibt der Anspruch auf Nutzungsausfall- und Wertminderungsersatz gegenüber dem Mieter bestehen.
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Schäden einschließlich Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Nebenkosten auf erste Anforderung vollständig zu begleichen.
Diese Regelung basiert auf den Bestimmungen des Türkischen Obligationenrechts über Vertragsverletzung und unerlaubte Handlung.
Mit Übernahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter, diese Bestimmungen gelesen, verstanden und vorbehaltlos akzeptiert zu haben.
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