TUMCAR vermittelt Fahrzeuganmietungen über unabhängige Partnerlieferanten. Mit der Buchung akzeptiert der Kunde sämtliche nachstehenden Bedingungen vollständig.
Reservierung und Zahlung
Reservierungen erfolgen ausschließlich über www.tumrentacar.com.
TUMCAR nimmt keine Zahlungen entgegen; die Zahlung erfolgt direkt an den Fahrzeuglieferanten.
Zahlungsarten (Bar, Karte usw.) können je nach Lieferant variieren und sind einzuhalten.
Mindestalter und Führerscheinanforderungen
Alle Fahrzeuge: Mindestalter 22 Jahre, Führerschein seit mindestens 3 Jahren.
Obere Fahrzeugklassen: Mindestalter 25 Jahre, Führerschein seit mindestens 5 Jahren.
Führerscheine ohne lateinische Schrift erfordern einen internationalen Führerschein.
Ungültige oder unvollständige Dokumente führen zur Nichtauslieferung ohne Rückerstattung.
Fahrzeugübergabe und Rückgabe
Übergabe ausschließlich an die im Mietvertrag genannte Person.
Rückgaben mit mehr als 59 Minuten Verspätung gelten als zusätzlicher Miettag.
Bei Übergabe und Rückgabe werden Schäden, Kraftstoffstand und Sauberkeit geprüft.
⛽ Kraftstoff- und Reinigungspolitik
Rückgabe im gleichen Zustand (in der Regel Full-to-Full).
Fehlender Kraftstoff oder starke Verschmutzung werden zusätzlich berechnet.
Versicherung und Schutz
Es gilt die Standardversicherung des jeweiligen Lieferanten.
Kein Schutz bei Alkohol-/Drogeneinfluss, groben Verkehrsverstößen oder Vorsatz.
Zusatzpakete (Reifen, Glas, Scheinwerfer, Mini-Schäden usw.) sind kostenpflichtig.
Kilometernutzung
In der Regel unbegrenzte Kilometer.
Bei einzelnen Fahrzeugen kann ein Tageslimit gelten; Mehrkilometer werden berechnet.
Zusatzfahrer
Zusatzfahrer müssen vorab gemeldet werden.
Gleiche Alters- und Führerscheinanforderungen wie der Hauptfahrer.
Nicht gemeldete Fahrer sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
❌ Stornierung, Änderungen und No-Show
Stornierungen mindestens 48 Stunden vor Übergabe.
Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen keine Rückerstattung.
Verkehrsverstöße und Nutzung
Alle Verkehrsverstöße und Mautgebühren trägt der Mieter.
Nutzung nur auf öffentlichen Straßen und im gesetzlichen Rahmen.
⚠️ Pannenhilfe, Mechanik- und Unterbodenschutz
Mechanische Schäden durch Fahrfehler trägt der Mieter.
Unterbodenschäden (Motorschutz, Fahrgestell, Auspuff usw.) gehen zu Lasten des Mieters.
Offroad-Fahrten sind verboten und führen zur vollständigen Kostenübernahme.
Nutzung durch Unbefugte
Fahrzeugnutzung nur durch im Mietvertrag genannte Personen.
Bei Verstoß erlischt der Versicherungsschutz vollständig.
Alle Schäden und rechtlichen Folgen trägt der Mieter.